„Fall Emmely“ - Fristlose Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.06.2010 in dem „Fall Emmely“, der deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und zu einer Debatte über sogenannte Bagatellkündigungen geführt hatte, entschieden, dass ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. mehr...
Geschrieben von RA Sven Siegrist am Montag, 05. Juli 2010