Der Problemkreis „Mobbing am Arbeitsplatz“ ist in der jüngsten Zeit immer häufiger Gegenstand der täglichen Beratungspraxis.
Gleichzeitig zeigen Studien, dass die Zahlung der Mobbingopfer immer weiter ansteigt.
Bereits jeder achte Arbeitnehmer in Deutschland ist an seinem Arbeitsplatz Opfer von Mobbing geworden.
Hintergrund ist auch der weiter steigende Konkurrenzdruck unter den Arbeitnehmern, der zu einem weiteren Anstieg des Beratungsbedarfs innerhalb des Problemkreises führen wird.
Trotz der zunehmenden Sensibilisierung für den Problemkreis Mobbing am Arbeitsplatz ist die Zahl der Mobbing-Opfer jedoch weiter steigend.
1.
Um das Problem Mobbing am Arbeitsplatz mit der gebotenen Sorgfalt behandeln zu können, ist es zunächst erforderlich, darzustellen was unter Mobbing zu verstehen nicht.
Vorab: Nicht jede Konfliktsituation am Arbeitsplatz, sei es mit den Kollegen oder dem Vorgesetzten, ist unter den Oberbegriff Mobbing zu fassen.
Unter Mobbing versteht man vielmehr das systematische Diskriminieren, Schikanieren oder Anfeinden von Arbeitnehmern.
Dies kann unter den Arbeitnehmern stattfinden oder auch durch den Vorgesetzten erfolgen.
2.
Der Begriff „Mobbing“ ist kein selbstständiger Rechtsbegriff und stellt auch keine selbstständige Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen die Arbeitskollegen oder den Arbeitgeber dar.
Jedoch können die verschiedenen Handlungsweisen, die unter dem Oberbegriff Mobbing zusammengefasst werden, dazu führen, dass dem Betroffenen Ansprüchen gegen die Kollegen oder den Arbeitgeber zustehen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Handlungen jeweils eine Pflichtverletzung bzw. eine Verletzung von Rechten darstellt.
Ob dies der Fall ist, bedarf jeweils der Prüfung im konkreten Einzelfall.
Liegt eine Pflichtverletzung bzw. eine Verletzung von Rechten vor, so können hieraus grundsätzlich gegen die mobbenden Arbeitskollegen oder den Arbeitgeber geltend gemacht werden.
3.
In diesem Fällen stellt sich jedoch die rein tatsächliche Schwierigkeit, dass derjenige, der sich auf einen Anspruch beruft, auch die einzelnen Voraussetzungen dieses Anspruchs darlegen und beweisen muss.
Der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer muss daher auch die einzelnen Mobbing-Handlungen unter Beweis stellen.
Da der Betroffene jedoch häufig auf sich allein gestellt ist, gestaltet sich gerade der Nachweis der einzelnen Rechtsverletzungen schwierig.
Hier kann das Führen eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs hilfreich sein.
Gleichzeitig sollte man etwaige Zeugen sofort ansprechen, um die Mobbing-Sachverhalte ausreichend unter Beweis stellen zu können.
4.
Der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer hat ´zahlreiche Ansprüche, die, Beweisbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsache vorausgesetzt, geltend gemacht werden können.
Das BAG hat mit Urteil vom 25.10.2007, Az. 8 AZR 593/06 über die Ansprüche eines Arbeitnehmers entschieden, der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz war.
In dem konkreten Fall handelte es sich um Mobbing durch den Vorgesetzten. Die wird auch als Bossing bezeichnet.
Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der durch seinen Vorgesetzten in seiner fachlichen Qualifikation herabgesetzt bzw. herabgewürdigt wird und infolge dessen seelisch erkrankt, gegen den Vorgesetzten sowie gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld haben kann.
Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Vorgesetzten des gemobbten Arbeitnehmers kündigt.
Der Arbeitnehmer kann daher vom seinen Arbeitgeber nicht verlangen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Vorgesetzten beendet wird.
Der Arbeitnehmer hat jedoch unter Umständen einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihm einen Arbeitsplatz anbietet am der Arbeitnehmer nicht mehr dem bisherigen Vorgesetzten unterstellt ist.
Dieser Anspruch steht jedoch unter der Bedingung, dass in dem Betrieb ein solcher Arbeitsplatz vorhanden ist. Einen Anspruch auf Schaffung eines solchen Arbeitsplatzes hat der Arbeitnehmer nicht.
Um die dargelegten Ansprüche auch mit Erfolg durchsetzen zu können, muss der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer, wie bereits oben dargelegt, das Mobbing darlegen und beweisen können.
Es ist daher erforderlich die entsprechenden Beweise zu sichern, insbesondere empfiehlt es sich, ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch zu führen.
Im Übrigen erscheint es auch angezeigt, frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche zu betrauen. Dieser vertritt die Interessen des von Mobbing betroffenen Arbeitnehmers.