Die wohl überwiegende Anzahl der Arbeitnehmer erhält jedes Jahr – meist mit dem Entgelt für Juni – eine Zahlung durch den Arbeitgeber, die gemeinhin als Urlaubsgeld bezeichnet wird.
Was ist Urlaubsgeld?
Dieses ist vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden.
Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um das während des Urlaubs durch den Arbeitgeber weiter zu bezahlende Arbeitsentgelt. Gemäß § 11 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Nicht berücksichtigt wird der zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsverdienst.
Das Urlaubsgeld hingegen ist eine Sonderzuwendung, die anlässlich des Urlaubs durch den Arbeitgeber bezahlt wird.
Welche Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Urlaubsgeld gibt es?
Um einen Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes geltend machen zu können, ist eine Anspruchsgrundlage erforderlich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes gibt es nicht.
Häufig finden sich Regelungen zur Zahlung von Urlaubsgeld in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen.
Ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld kann sich jedoch auch aus einer sog. betrieblichen Übung ergeben.
Betriebliche Übung
Ein Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes durch betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber – ohne Vorbehalt – in drei aufeinander folgenden Jahren die Zahlung an den Arbeitnehmer geleistet hat.
Dann hat der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen und einen durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubsgeld geschaffen.
Hieran hat sich der Arbeitgeber dann festhalten zu lassen.
Erklärt der Arbeitgeber bei Zahlung des Urlaubsgeldes wirksam einen Freiwilligkeitsvorbehalt, kann er das Entstehen des Anspruchs auf Zahlung des Urlaubsgeldes verhindern.
Ob und im welcher Form der Arbeitgeber wirksam erklärt hat, ist sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung.
Gerne berate ich Sie und vertrete Ihre Interessen.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Ich stehe Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Tel.: 06202 859480