Der Aufhebungsvertrag – Was muss ich beachten?

Der Aufhebungsvertrag – Was muss ich beachten?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt, neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, eine Möglichkeit dar, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber häufig angeboten, wenn dieser Personal abbauen will oder muss oder sich aus sonstigen Gründen von dem Arbeitnehmer trennen möchte.

Bedenkzeit und Beratung

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind weitreichende Konsequenzen verbunden, sodass der Arbeitnehmer sich zum einen Bedenkzeit ausbitten, zum anderen Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollte.

Bedenkzeit und Beratung sind wichtig, da nach Abschluss des Aufhebungsvertrages nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten bestehen, sich wieder vom Aufhebungsvertrag zu lösen.

Konsequenz

Durch Abschluss des Aufhebungsvertrages endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss.

Dies stellt für den Arbeitgeber – gerade in Betrieben in denen das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – eine erhebliche Erleichterung dar. Der Arbeitnehmer verzichtet dadurch darauf, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dieses Entgegenkommen sollte sich der Arbeitnehmer – je nach Sachlage – im Rahmen einer zu verhandelnden Abfindung honorieren lassen.

Um das Für und Wider eines Aufhebungsvertrages vollumfänglich erfassen und die Höhe einer angemessenen Abfindung einschätzen zu können, ist dem Arbeitnehmer zu empfehlen, sich kompetent beraten zu lassen.

Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen der Prüfung eines Vertragsangebotes oder der Vertragsverhandlungen.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist grundsätzlich mit sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen – meist einer Sperrzeit – verbunden.

Während der Sperrzeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld.

Aus diesem Grund sollte auch hierauf beim Abschuss des Aufhebungsvertrages ein Augenmerk liegen.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist gut zu überdenken und zu verhandeln und sollte nicht leichtfertig und ohne hinreichende Beratung erfolgen.
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