Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.03.2009 entschieden, dass Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oderVollurlaubs auch dann nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zumEnde des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.

Nach der Entscheidung des BAG steht nunmehr fest, dass § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden ist.

Im Ergebnis hat diese Entscheidung des BAG zur Folge, dass sich bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erhebliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche aufbauen können.

Besteht das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit fort, können die angesammelten Urlaubsansprüche weiterhin in Anspruch genommen werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung des akkumulierten Urlaubsanspruchs in Form einer Abgeltungszahlung.

BAG, Urt. v. 24.03.2009 – 9 AZR 983/07
PM des BAG Nr. 31/09 v. 24.03.2009

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