Weihnachtsgeld – Zahlungsanspruch?

Weihnachtsgeld – Zahlungsanspruch?

Je näher Weihnachten rückt, desto häufiger rückt die Frage nach dem Weihnachtsgeld in den Fokus.

Anspruch auf Zahlung?

Vor allem treibt den Mandanten in der Beratung die Frage um, ob denn ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld besteht.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung gibt es jedoch nicht.

Ansprüche auf Zahlung von Weihnachtsgeld ergeben sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag.

Bei den genannten Regelungen handelt es sich um Vereinbarungen – entweder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeberverband und Gewerkschaft.

Ein Anspruch auf Zahlung ergibt sich daher in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle aus einer Vereinbarung.

Betriebliche Übung

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung eines Verhaltens – meist die Gewährung einer Leistung – durch den Arbeitgeber zu verstehen, das für den Arbeitnehmer wiederum den Schluss zulässt, dass die Leistung auf Dauer gewährt werden soll.

Eine regelmäßige Leistung ist – jedenfalls bei Leistungen die jährlich anfallen, wie z.B. Weihnachtsgeld – bei einer dreimaligen Wiederholung anzunehmen.

Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber die Leistung vorbehaltlos gewähren muss. Ein Vorbehalt ist z.B. gegeben, wenn der Arbeitgeber erklärt, die Leistung erfolge freiwillig.

Dann könnte das Entstehen einer betrieblichen Übung und damit auch eines Anspruchs auf Zahlung von Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung verhindert werden.

Geltendmachung

Zahlt der Arbeitgeber trotz eines Anspruchs des Arbeitnehmers kein Weihnachtsgeld, sollte der Arbeitnehmer sich rasch darüber klar werdne, ob er seinen Arbeitgeber auf die Zahlung von Weihnachtsgeld in Anspruchs nehmen möchte.

Häufig sind in Arbeitsverträge sog. Ausschlussfristen geregelt. Diese sehen vor, dass ein Anspruch binnen einer gewissenFrist geltend gemacht werden. Verstreit diese Frist, ist der anspruch verfallen.
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